Heim | Beruhigungsmittel-Ratgeber
Die Bestimmungen sind eindeutig: Grundsätzlich gilt ein Verbot für den Transport von Tieren, die Beruhigungsmittel erhalten haben durch den Verband der Fluggesellschaften (IATA).
Im Interesse des Tierschutzes sind die Kontrollen an den Flughäfen sehr streng. Werden die gesetzlichen Vorgaben missachtet oder nicht erfüllt, darf das Haustier nicht fliegen. Ein Zwangsaufenthalt am Flughafen und nicht unerhebliche Zusatzkosten (Stornogebühren des verfallenen Fluges, neue Flugbuchung, Betreuung in der Animal Lounge usw…) könnten die Folge sein. Hinzu kommt der Stress, dem das Tier unnötig durch die längere Wartezeit ausgesetzt ist.